Fandrich.
Rechtsanwalt und Bankkaufmann
Partner • Stuttgart
Herr Dr. Fandrich berät und vertritt Banken, Unternehmen, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Arbeits- und Bankaufsichtsrecht. Ferner begleitet er Umstrukturierungen von Banken und Unternehmen (insbesondere Verschmelzungen und Sanierungen) und ist Hausanwalt vieler Banken. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Gesellschaftsrecht einschließlich des Dienstvertrags-, Haftungs- und Verschmelzungsrechts.
Herr Dr. Fandrich war ab 2003 fünf Jahre lang Gründungsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein und ist bis heute Mitglied ihres geschäftsführenden Ausschusses. Zudem ist er seit 2011 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein. Seit 2009 steht er dem Aufsichtsrat der Volksbank Albstadt eG als Vorsitzender vor.
Vita. - geboren 1964 in Ludwigsburg
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG
- Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und München
- Promotion bei Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,
Universität Tübingen - Zulassung als Rechtsanwalt seit 1995
- 1997 Gründung der Dr. Fandrich Rechtsanwälte
Publikationen.
- Münchener Anwaltshandbuch Bank- und Kapitalmarktrecht (C.H.BECK)
→ zur Publikation - Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke (C.H.BECK)
→ zur Publikation - Genossenschaftsgesetz: GenG (C.H.BECK)
→ zur Publikation
Universität Tübingen
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