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Dr. Andreas
Fandrich.

Rechtsanwalt und Bankkaufmann
Partner Stuttgart

Herr Dr. Fandrich berät und vertritt Banken, Unternehmen, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Arbeits- und Bankaufsichtsrecht. Ferner begleitet er Umstrukturierungen von Banken und Unternehmen (insbesondere Verschmelzungen und Sanierungen) und ist Hausanwalt vieler Banken. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Gesellschaftsrecht einschließlich des Dienstvertrags-, Haftungs- und Verschmelzungsrechts.

Herr Dr. Fandrich war ab 2003 fünf Jahre lang Gründungsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein und ist bis heute Mitglied ihres geschäftsführenden Ausschusses. Zudem ist er seit 2011 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein. Seit 2009 steht er dem Aufsichtsrat der Volksbank Albstadt eG als Vorsitzender vor.

Vita.

  • geboren 1964 in Ludwigsburg
  • Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG
  • Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und München
  • Promotion bei Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,
    Universität Tübingen
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 1995
  • 1997 Gründung der Dr. Fandrich Rechtsanwälte

Publikationen.