Dr. Andreas Fandrich
Herr Dr. Fandrich berät und vertritt Banken, Unternehmen, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Arbeits- und Bankaufsichtsrecht. Ferner begleitet er Umstrukturierungen von Banken und Unternehmen (insbesondere Verschmelzungen und Sanierungen) und ist Hausanwalt vieler Banken. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Gesellschaftsrecht einschließlich des Dienstvertrags-, Haftungs- und Verschmelzungsrechts. Herr Dr. Fandrich war ab 2003 fünf Jahre … Continued